Gebühren

Gebühren im Abwasserzweckverband Uelzen

Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt die Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen für die Mitglieder Hansestadt Uelzen, SG Bevensen-Ebstorf sowie der SG Suderburg jeweils als rechtlich getrennte, öffentliche Einrichtung und damit auch mit einer unterschiedlichen Gebührenerhebung gemäß den geltenden Satzungen.

Infos zu Gebühren

Gebühren

Gebühren im Einzugsbereich der Hansestadt Uelzen

Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung nach Maßgabe der Entwässungsabgabensatzung des Abwasserzweckverbands Uelzen (Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Entwässerung im Gebiet des Zweckverbandes).

Der Abwasserzweckverband Uelzen erhebt nach Maßgabe dieser Satzung:

  • Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluß (Abwasserbeiträge – § 5)
  • Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren – § 14 Abs. 1)
  • Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 22 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).

 

Gebührenübersicht – § 14 (Entwässerungsabgabensatzung)

Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren Schmutzwasser)

=    2,10 € pro m³
(Frischwassermenge = Abwassermenge)
ab 01.01.2024


Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr)

=    0,28 € pro  m²
(überbaute und befestige Grundstücksfläche)
ab 01.01.2024


Fäkalschlammbeseitigungsgebühren – § 13 (Satzung über die Beseitigung des Abwassers aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entwässerungsanlagen))
im Gebiet der Hansestadt Uelzen:

– aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben einschl. Transport

=    30.20 € pro m³
(ab 01.01.2024)

 


Weitere Infos zu den Abwassergebühren bzw. den geltenden Satzungen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Uelzen finden Sie unter www.abwasserzweckverband-uelzen.de unter DOWNLOADS bzw. unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.

Gebühren im Einzugsgebiet der SG Suderburg

Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Schmutzwasserkanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich eigenständige, öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der Entwässerungsabgabensatzung des Abwasserzweckverband Uelzen ( Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Entwässerung im Gebiet des Zweckverbandes).

Der Abwasserzweckverband Uelzen erhebt nach dieser Satzung:

  • Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige  öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge § 5) für den Abwasserzweckverband Uelzen.
  • Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren – § 14, Abs. 2)
  • Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 22 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).

Gebührenübersicht

Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren Schmutzwasser)

=    3,87 € pro m³
(Frischwassermenge = Abwassermenge)

Fäkalschlammbeseitigungsgebühren – § 13 (Satzung über die Beseitigung des Abwassers aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entwässerungsanlagen)
im Gebiet der Samtgemeinde Suderburg

– aus Kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben einschl. Transport

= 30,70 € pro m³
(ab 01.01.2024)

Weitere Infos zu den Abwassergebühren bzw. den geltenden Satzungen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Uelzen finden Sie unter www.abwasserzweckverband-uelzen.de unter DOWNLOADS bzw. unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.

Gebühren im Einzugsgebiet der SG Bevensen-Ebstorf

Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Schmutzwasserkanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich eigenständige, öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der Entwässerungsabgabensatzung des Abwasserzweckverbandes Uelzen (Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Entwässerung im Gebiet des Zweckverbandes).

Der Abwasserzweckverband Uelzen erhebt nach dieser Satzung:

  • Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige  öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Beitragssatz § 5) für den Abwasserzweckverband Uelzen.
  • Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren – § 14, Abs. 3)
  • Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 22 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).

Der Betrieb der öffentlichen Regenwasserkanalisation einschließlich des Gebühreneinzuges für die Niederschlagswasserbeseitigung wird derzeit weiterhin von der SG Bevensen-Ebstorf wahrgenommen.


Gebührenübersicht

Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren Schmutzwasser)

  • 3,42 € pro m³ für die Einrichtung Bevensen-Ebstorf
    (ab dem 01.01.2023)
  • 3,82 € pro m³ für die Einrichtung Bostelwiebeck
    (ab dem 01.01.2023)

(Frischwassermenge = Abwassermenge)

Fäkalschlammbeseitigungsgebühren – § 13 (Satzung über die Beseitigung des Abwassers aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entwässerungsanlagen))
im Gebiet der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf:

– aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben einschl. Transport = 31,60 € pro m³ (ab 01.01.2024)

Weitere Infos zu den Abwassergebühren bzw. den geltenden Satzungen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Uelzen finden Sie unter www.abwasserzweckverband-uelzen.de unter DOWNLOADS bzw. unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.