Gebühren im Abwasserzweckverband Uelzen
Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt die Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen für die Mitglieder Hansestadt Uelzen, SG Bevensen-Ebstorf sowie der SG Suderburg jeweils als rechtlich getrennte, öffentliche Einrichtung und damit auch mit einer unterschiedlichen Gebührenerhebung gemäß den geltenden Satzungen.
Infos zu Gebühren
Gebühren
Gebühren im Einzugsbereich der Hansestadt Uelzen
Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwassersatzung, geltend für den Abwasserzweckverband Uelzen.
Der Abwasserzweckverband Uelzen erhebt nach Maßgabe dieser Satzung:
- Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluß (Abwasserbeiträge – § 5)
- Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren – § 14 Abs. 1)
- Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 22 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).
Gebührenübersicht – § 14 (Entwässerungsabgabensatzung)
Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren Schmutzwasser)
= 2,30 € pro m³
(Frischwassermenge = Abwassermenge)
Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr)
= 0,30 € pro m²
(überbaute und befestige Grundstücksfläche)
Fäkalschlammbeseitigungsgebühren – § 13 (Satzung über die Beseitigung des Abwassers aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entwässerungsanlagen))
– aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben einschl. Transport
= 14,30 € pro m³
Weitere Infos zu den Abwassergebühren bzw. den geltenden Satzungen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Uelzen finden Sie unter www.abwasserzweckverband-uelzen.de unter DOWNLOADS bzw. unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.
Gebühren im Einzugsgebiet der SG Suderburg
Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Schmutzwasserkanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich eigenständige, öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der Entwässerungsabgabensatzung des Abwasserzweckverband Uelzen ( Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Entwässerung im Gebiet des Zweckverbandes).
Der Abwasserzweckverband Uelzen erhebt nach dieser Satzung:
- Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge § 5) für den Abwasserzweckverband Uelzen.
- Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren – § 14, Abs. 2)
- Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 22 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).
Gebührenübersicht
Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren Schmutzwasser)
= 2,98 € pro m³
(Frischwassermenge = Abwassermenge)
Fäkalschlammbeseitigungsgebühren – § 13 (Satzung über die Beseitigung des Abwassers aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entwässerungsanlagen)
a) aus Kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben einschl. Transport
= 26,70 € pro m³
Weitere Infos zu den Abwassergebühren bzw. den geltenden Satzungen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Uelzen finden Sie unter www.abwasserzweckverband-uelzen.de unter DOWNLOADS bzw. unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.
Gebühren im Einzugsgebiet der SG Bevensen-Ebstorf
Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Schmutzwasserkanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich eigenständige, öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der übergangsweise geltenden Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der SG Bevensen-Ebstorf (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05.12.2019 sowie der 4. Änderungssatzung vom 14.05.2020).
Der Abwasserzweckverband Uelzen erhebt nach dieser Satzung:
- Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Beitragssatz § 5) für den Abwasserzweckverband Uelzen.
- Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren – § 15, Abs. 1)
- Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 11 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).
Hinsichtlich der Gebührenfestlegung für die Schmutzwasserbeseitigung gilt ab dem 01.01.2023 die 3. Änderung der Entwässerungsabgabensatzung unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.
Der Betrieb der öffentlichen Regenwasserkanalisation einschließlich des Gebühreneinzuges für die Niederschlagswasserbeseitigung wird derzeit weiterhin von der SG Bevensen-Ebstorf wahrgenommen.
Gebührenübersicht
Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren Schmutzwasser)
- 2,57 € pro m³ für die Einrichtung Bevensen-Ebstorf
(ab dem 01.01.2023 = 3,42 € pro m³) - 1,17 € pro m³ für die Einrichtung Bostelwiebeck
(ab dem 01.01.2023 = 3,82 € pro m³)
(Frischwassermenge = Abwassermenge)
Fäkalschlammbeseitigungsgebühren – § 3 (Satzung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung – 1. Änderungssatzung vom 05.12.2010) (dezentrale Entwässerungsanlagen)
1) Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen = 40,18 € pro m³
2) Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben 13,53 € pro m³
Weitere Infos zu den Abwassergebühren bzw. den geltenden Satzungen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Uelzen finden Sie unter www.abwasserzweckverband-uelzen.de unter DOWNLOADS bzw. unter Satzungen Abwasserzweckverband Uelzen.