Abwasserunterzähler
Abwassergebühren sparen – Beantragung Abwasserunterzähler (Garten- oder Zweitwasserzähler)
An den Abwassergebühren sparen – das möchten sicherlich viele. Das eigene Verhalten spielt dabei natürlich eine große Rolle. Hier gibt es Einsparungsmöglichkeiten, die jeder selbst mehr oder weniger beeinflussen kann.
Sollte für eine Gartenbewässerung Frischwasser aus dem Versorgungsnetz bezogen werden, gibt es die Möglichkeit, zwar nicht an den Frischwasserkosten, jedoch an den Abwassergebühren zu sparen.
Abwassergebühren werden von der Celle-Uelzen Netz GmbH bzw. von der Stadtwerke Uelzen GmbH (je nach Versorgungseinzugsgebiet) im Auftrag des Abwasserzweckverbandes Uelzen für die Benutzung des Abwasserkanals erhoben. Wenn z. B. der Garten bewässert wird, wird folglich der Abwasserkanal nicht benutzt. Aus diesem Grunde fallen hierfür auch keine Abwassergebühren an. Damit Sie diese Gebühren auch tatsächlich nicht zahlen brauchen, muss über diese Wassermengen ein Nachweis erbracht werden.
Ein Nachweis kann über einen Wasserzähler (2. Wasseruhr oder Abwasserunterzähler), der den Bestimmungen des Eichgesetztes entspricht, erbracht werden.
Der Einbau der Uhr ist bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen anzumelden bzw. zu beantragen.
Im Wasserversorgungsgebiet des WVU müssen Sie zuerst einen Installateur beauftragen, der die nötigen Vorbereitungen an Ihrer Trinkwasseranlage durchführt. Sobald diese Maßnahmen getroffen wurden, meldet Ihr Installateur das Anliegen im Portal der Celle-Uelzen Netz GmbH an und vereinbart einen Zählersetzungstermin.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Celle-Uelzen Netz GmbH (ein Unternehmen der SVO-Gruppe) unter der Telefon-Nr. 0581/805-2835 oder bei der Stadtwerke Uelzen GmbH (mycity) unter der Telefon-Nr. 0581/960-0. Informationen über das Einzugsgebiet des Wasserversorgungszweckverbandes Landkreis Uelzen (WVU) sind auch auf der Homepage www.wvu-uelzen.de unter Infos , Links und Downloads abrufbar.
Nach der Anmeldung und nach erfolgter Verplombung wird am Ende des Jahres die Ablesung des Zählers durch Eigenablesung und Rückmeldung an den Wasserversorger (Stadtwerke Uelzen GmbH bzw. Celle-Uelzen Netz GmbH) vorgenommen. In der Jahresabrechnung wird dann der von Ihrer Gartenwasseruhr angezeigte Verbrauch berücksichtigt bzw. hinsichtlich der Abwassermenge um diesen Verbrauch reduziert.
Wichtige Hinweise:
Der Einbau des Wasserzählers, der Wasserzähler selbst und der turnusmäßige Austausch des Zählers alle 6 Jahre (Nach 6 Jahren ist die Eichzeit in der Regel abgelaufen und der Zähler muss erneuert werden) verursachen Kosten!
Viele Haushalte benötigen für den Garten nur minimale Wassermengen, weil die Bewässerung beispielsweise hauptsächlich durch aufgefangenes Regenwasser erfolgt.
Der Abwasserzweckverband Uelzen empfiehlt daher, einmal für sich selbst auszurechnen, ob sich eine solche Wasseruhr überhaupt rechnet.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorger, mit welchen Kosten genau Sie für den Einbau und die Verplombung der Wasseruhr rechnen müssen. Aktuell liegen die Einbaukosten bei ca. 100 EUR (Brutto).
Die Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre, also 100,00 € : 6 Jahre =
Kosten ca. 17,00 € pro Jahr.
In der SG Bevensen-Ebstorf wird derzeit pro Zweitwasserzähler noch zusätzlich eine Grundgebühr von 0,50 €/m³ monatlich erhoben (≙ 6 €/Jahr).
Die Abwassergebühr beträgt aktuell in Uelzen und seinen Ortsteilen 2,30 €/m³, in der SG Bevensen-Ebstorf 3,42 €/m³ (Bostelwiebeck 3,82 €/m³) und in der SG Suderburg
2,98 €/m³ Frischwasserverbrauch.
Um die Kosten des Wasserzählers überhaupt decken zu können, müssten Sie nach dieser Berechnung also mindestens 8 m³ im Einzugsgebiet der Hansestadt Uelzen pro Jahr für Ihren Garten verwenden. Wer weniger verbraucht, mach also ein “Minusgeschäft“.
Weiterführende Links:
www.wvu-uelzen.de unter Infos, Links und Downloads